Coronavirus - Wichtige Informationen zur aktuellen Situation
Am 25. September 2020 hat das Parlament das COVID-19-Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsanpassungen an seiner Sitzung vom 4. November 2020 erlassen.
Ab 17. September 2020 kann die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung beantragt werden:
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Zu den Anmeldeformularen infolge Wegfalls der Fremdbetreuungsmöglichkeit oder Quarantäne:
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Arbeitgeber
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Arbeitnehmer
Merkblatt:
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Corona Erwerbsersatz-Entschädigung