Coronavirus - Wichtige Informationen zur aktuellen Situation
Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an (admin.ch)
- Die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen werden bis 30. April 2021 verlängert.
- Die Umsatzeinbusse liegt bei mindestens 30 Prozent (bis 18.12.2020 55% und vom 19.12.2020 bis 31.03.2021 40%).
- Die Anmeldefrist für sämtliche CEE-Leistungen wird bis 31. Dezember 2021 verlängert.
Ab 17. September 2020 kann die Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung beantragt werden:
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Zu den Anmeldeformularen infolge Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und für besonders gefährdete Personen:
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Arbeitgeber
- Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Arbeitnehmer
Merkblatt:
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Corona Erwerbsersatz-Entschädigung